Versicherung für Kleinkrafträder

Versichern Sie Ihr Kleinkraftrad - Versicherungen für Kleinkrafträder im Vergleich

Dafür und auch für einen Wechsel zu einer anderen Versicherung stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Wussten Sie zum Beispiel, dass es Versicherungen gibt, die Rabatte anbieten, wenn der Fahrer des Kleinkraftrades älter als 23 Jahre ist? Nutzen Sie jetzt unsere Onlinerechner und wählen Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz aus. Sie können direkt ein Versicherungskennzeichen bestellen, das wir Ihnen nach Geldeingang innerhalb von 48 Stunden zusenden!

Ihr Kleinkraftrad richtig versichern

Auch Kleinkrafträder fallen als Kraftfahrzeug unter die Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes: Für Kleinkrafträder muss auch eine Haftpflichtversicherung bestehen, damit diese auf öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren werden dürfen. Zulassen müssen Sie Ihr Kleinkraftrad hingegen nicht, Sie brauchen nur eine allgemeine Betriebserlaubnis.

Weitere gute Nachrichten: Kleinkrafträder werden in der Haftpflichtversicherung nicht in verschiedene Typklassen unterteilt, und es gibt auch keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Unfallschaden hat also keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag. Und zum TÜV muss Ihr Kleinkraftrad auch nicht.

Ein richtiges Kennzeichen bekommen Sie für Ihr Kleinkraftrad nicht. Ob Ihr Kleinkraftrad eine gültige Versicherung hat, kann man trotzdem schon an der Farbe des Versicherungskennzeichens erkennen: Jedes Jahr wird es in einer von drei Farben ausgegeben; das sind im kontinuierlichem Wechsel schwarz, blau und grün.

Ein weiterer Unterschied zu Ihrer Autoversicherung ist, dass Ihr Kleinkraftrad durch Ihre Haftpflichtversicherung zwar auch immer für ein Jahr versichert ist – vom 1. März eines Jahres bis zum letzten Tag im Februar –, sich der Versicherungsschutz aber nicht automatisch verlängert. Denken Sie also immer rechtzeitig an die Verlängerung der Haftpflichtversicherung für Ihr Kleinkraftrad!

Weitere Versicherungen für Kleinkraftrad-Fahrer

Ein Kleinkraftrad kann man mit einem Führerschein der Klasse AM schon mit 16 Jahren fahren. Studien belegen leider immer wieder, dass jüngere Fahrer im Straßenverkehr häufiger Unfälle verursachen. Ein Grund mehr, sich für eine gute Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Denken Sie aber auch über eine private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung nach! 

Je nach Anschaffungs- oder Liebhaberwert Ihres Kleinkraftrads kann außerdem eine Kasko-Versicherung angebracht sein, die Sie gegen Diebstahl oder eigene Unfallschäden absichert. Eine Teilkasko-Versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Kleinkraftrads sein.

Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die besten Angebote für die Versicherung Ihres Kleinkraftrads zu finden – oder melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern auch telefonisch oder per Mail zum optimalen Schutz.

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– ganz ohne Bindung an bestimmte Versicherungsgesellschaften.